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Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
Stand: 29.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Abteilungsleiterin Einwohnermelde- und Passamt, Standesamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt