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Jugendarbeit

Förderung und Unterstützung

Jugendarbeit soll die Entwicklung junger Menschen fördern und gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement anregen. Die Gemeinde Stulln gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zum Zwecke der Förderung und Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit.

Für Zuschüsse antragsberechtigt sind Jugendgruppen aus Stulln sowie Jugendgruppen aus anderen Gemeinden für Teilnehmer aus Stulln. Zuschüsse können für Maßnahmen der Jugendarbeit beantragt werden (Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen und besondere Aktivitäten), für die Beschaffung von Arbeitsmaterialien und für den Bau, die Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit.

Unter "Dokumente" sind die Richtlinien zur Gewährung der Zuschüssen als PDF hinterlegt. Dort finden sich auch die verschiedenen Antragsformulare. Die erforderlichen Anträge sind bis spätestens 15.10. des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring Schwandorf mit den entsprechenden Anlagen (Belege, Teilnehmerliste, etc.) einzureichen.

Symbolbild Jugendarbeit, unsplash.com

Richtlinien und Formulare

Kontakt

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