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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
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