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Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

  • +49 9435 309-227
  • info@schwarzenfeld.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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