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Grüngutannahme öffnet wieder

  • Gemeinde Stulln

Die Annahmestelle für Grüngut ist ab 18. März jeden Samstag von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Ab 12. April wird unter Beibehaltung des Samstags zusätzlich auch an jedem Mittwoch von 17 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Gebühren für die Anlieferung von Grüngut bleiben im elften Jahr in Folge unverändert. Diese betragen zwei Euro für Kleinmengen bis 80 Liter (entspricht einer Schubkarre) und vier Euro für größere Mengen bis maximal einem halben Kubikmeter (Anhänger).

Die neue BÜRGERINFO Ausgabe 1/2023 ist da

  • Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
  • Markt Schwarzenfeld
  • Gemeinde Schwarzach b. Nabburg
  • Gemeinde Stulln

Sie finden das Magazin diese Woche in Ihrem Briefkasten bzw. hier als PDF-Download. Viel Spaß beim Lesen!

Ortsbegehungen durch das Wasserwirtschaftsamt

  • Gemeinde Stulln

Im Rahmen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).

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