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Nicht alles eignet sich für ein Johannisfeuer

  • Gemeinde Stulln

Bis zum Abbrennen des Johannisfeuers am 21. Juni kann am Stullner Berg wieder Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes, trockenes Holz abgelagert werden. Lackierte oder mit Kunststoff überzogene Bretter sowie Altholz aus dem Außenbereich wie Fenster, Zäune oder Balkonbretter sind verboten. Ebenso ist das Johannisfeuer der falsche Ort, um Rasenschnitt, Gartenabfälle oder mit Humus behaftete nicht ausgetrocknete Wurzelstöcke abzulagern. Generell gilt, dass all das, was am Recyclinghof nicht…

Die neue BÜRGERINFO Ausgabe 1/2024 ist da

  • Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
  • Markt Schwarzenfeld
  • Gemeinde Schwarzach b. Nabburg
  • Gemeinde Stulln

Sie finden das Magazin diese Woche in Ihrem Briefkasten bzw. hier als PDF-Download. Viel Spaß beim Lesen!

Grüngutannahme öffnet wieder

  • Gemeinde Stulln

Die Annahmestelle für Grüngut am Bauhof Stulln ist ab 9. März jeden Samstag von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Ab 3. April wird unter Beibehaltung des Samstags zusätzlich auch an jedem Mittwoch von 17 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Gebühren für die Anlieferung von Grüngut bleiben im zwölften Jahr in Folge unverändert. Diese betragen zwei Euro für Kleinmengen bis 80 Liter (entspricht einer Schubkarre) und vier Euro für größere Mengen bis maximal einem halben Kubikmeter (Anhänger).

Sprechstunde entfällt

  • Gemeinde Stulln

Am Donnerstag, 29. Februar entfällt die Sprechstunde des Bürgermeisters wegen einer Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft

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