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Gemeinde Stulln

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stulln

Der Gemeinderat der Gemeinde Stulln hat am 12. Dezember 2023 den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) beschlossen.

Grundlage der neu erlassenen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist die Mustersatzung des Bay. Staatsministerium des Innern vom 20.05.2008.

Auf Grundlage einer vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführten Kalkulation wurde die Gebühr neu ermittelt. Die Einleitungsgebühr gemäß § 10 BGS-EWS erhöht sich von bislang 1,02 € pro Kubikmeter Abwasser auf 1,54 € pro Kubikmeter Abwasser. Der Beitragssatz (§ 6) bleibt unverändert bei 1,19 € pro Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche und 12,73 € pro Quadratmeter beitragspflichtiger Geschossfläche.

Die Übergangsregelung für Beiträge besteht wirksam fort und wird weiterhin angewendet.

Die neuerlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.

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