Anlieferung für das Stullner Johannisfeuer

Anlieferung ab 01.06. – Johannisfeuer am 26.06.
Ab 01. Juni kann zum Abbrennen des Johannisfeuers am 26. Juni am Stullner Berg wieder Brenngut abgelagert werden. Ausgenommen sind Gartenabfälle, Schnittgut und Wurzelstöcke. Lackierte oder mit Kunststoff überzogene Bretter sowie Altholz aus dem Außenbereich wie Fenster, Zäune oder Balkonbretter sind ebenfalls verboten. Die Gemeinde appelliert an alle Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, damit diese Möglichkeit der Anlieferung aufrechterhalten werden kann.