Sperrmüllsammlung in Stulln

Der Landkreis Schwandorf bietet heuer wieder eine kostenlose Sperrmüllsammlung an.
Abfuhrtermine Sperrmüll Gemeinde Stulln
- Dienstag 06.05.2025
Gemeinde Stulln, die Ortsteile: Brensdorf, Freiung, Geiselhof, Grafenricht, Säulnhof, Schanderlhof, Vierbruckmühle
- Mittwoch 07.05.2025
Gemeinde Stulln, der Ortsteil: Stulln
Was wird bei der Straßensperrmüllsammlung mitgenommen?
Gesammelt werden Hausmüllgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen (z.B. Sofas, Sessel, Teppiche, Matratzen usw.). Als Schrott, der ebenfalls abgeholt wird, gelten Gegenstände aus Eisen wie z.B. Blechwannen, Dachrinnen und Fahrräder. Sperrige Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (z.B. Tische, Türen und andere Gegenstände aus Holz aus dem Innenbereich), werden getrennt von den übrigen Abfällen gesammelt. Es wird deshalb darum gebeten, die holzigen Abfälle separat von den übrigen Abfällen bereit zu stellen. Das maximale Kantenmaß der bereitgestellten Gegenstände sollte 1,50 m nicht überschreiten. Nicht zum Sperrmüll gehören Säcke und Kartonagen gefüllt mit Restmüll, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt. Es wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass Holz aus dem Außenbereich, wie z.B. Gartenzäune oder aus dem Abbruch von Scheunen, Hütten etc. nicht unter den Begriff sperrigen Hausmülls fällt und deshalb von der Sammlung ebenfalls ausgenommen ist. Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer separaten Problemmüllsammlung abgegeben werden. Das Landratsamt bittet eindringlich darum, diese Sammelkriterien zu beachten. Die zu entsorgenden Gegenstände sollen an einer für die Sammelfahrzeuge leicht erreichbaren Stelle gelagert werden. Die Bereitstellung soll möglichst erst am Abholtag ab 6.00 Uhr morgens (oder am Tag zuvor) erfolgen. Gegenstände die nicht mitgenommen werden dürfen, müssen vom Eigentümer zurück genommen und fachgerecht entsorgt werden.