Grabsteine werden überprüft

In den nächsten Tagen werden auf dem Friedhof in Stulln die Grabsteine überprüft.
Zu dieser Prüfung auf Standfestigkeit, die der Vorsorge dient, ist die Gemeinde als Friedhofsträger alljährlich nach der Frostperiode verpflichtet. Grundlage dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften. Für Schäden, die durch mangelnde Standsicherheit entstehen, haften die Besitzer des Grabes. Sie müssen dafür sorgen, dass lockere Grabsteine wieder ordnungsgemäß verankert werden. Sofern die Überprüfung Mängel zeigt, erhalten die Grabbesitzer eine schriftliche Mitteilung.