Aufruf Interessensbekundung als Berufsbetreuer/in
Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Schwandorf ist auf der Suche nach neuen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern.
Als Berufsbetreuer/in unterstützen Sie volljährige Personen in rechtlichen Angelegenheiten, die der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine regeln kann. Bevor eine Tätigkeit als Berufsbetreuer aufgenommen werden kann, ist eine Registrierung durch das Landratsamt Schwandorf erforderlich. Voraussetzung für die Registrierung ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz und eine ausreichende Sachkunde. Die notwendige Sachkunde kann durch den Besuch von Lehrgängen erworben werden. Sollten Sie ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben oder die Befähigung zum Richteramt besitzen, gehören Sie zum privilegierten Personenkreis und müssen keine zusätzliche Sachkunde nachweisen, da diese bereits durch ihr Studium erworben wurde. Eine Registrierung durch das Landratsamt Schwandorf und die Aufnahme der Tätigkeit als Berufsbetreuer kann daher zeitnah erfolgen.
Sollten Sie Interesse an der selbstständigen Tätigkeit eines Berufsbetreuers oder Rückfragen zum Thema haben, setzen Sie sich bitte mit der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/471-125 oder per E-Mail unter betreuungsstelle@lra-sad.de in Verbindung.