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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

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  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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