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Bauen

Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf die Finanzierung durch die Haushaltsplanung und gegebenenfalls den Erhalt von Fördermitteln zu achten.

Leistungen

Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung
Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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