Sprungziele

Bekanntmachung

  • Bekanntmachung
  • Gemeinde Stulln

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stulln

Der Gemeinderat der Gemeinde Stulln hat am 12. Dezember 2023 den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) beschlossen.

Grundlage der neu erlassenen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist die Mustersatzung des Bay. Staatsministerium des Innern vom 20.05.2008.

Auf Grundlage einer vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführten Kalkulation wurde die Gebühr neu ermittelt. Die Einleitungsgebühr gemäß § 10 BGS-EWS erhöht sich von bislang 1,02 € pro Kubikmeter Abwasser auf 1,54 € pro Kubikmeter Abwasser. Der Beitragssatz (§ 6) bleibt unverändert bei 1,19 € pro Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche und 12,73 € pro Quadratmeter beitragspflichtiger Geschossfläche.

Die Übergangsregelung für Beiträge besteht wirksam fort und wird weiterhin angewendet.

Die neuerlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.