Zimmervermittlung; Durchführung
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
Stand: 05.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.