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Ortsbegehungen durch das Wasserwirtschaftsamt

  • Gemeinde Stulln

Im Rahmen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).

Digitaler Bauantrag

  • Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Bekanntgabe der neuen Einführung des Digitalen Bauantragsverfahrens; Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen

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