Ankündigung Satzungsänderung Abwassergebühren mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.01.2023
Die Gemeinde Stulln kalkuliert derzeit die Gebühren für die Abwasserbeseitigung neu. Die letzte Anpassung der Abwassergebühren erfolgte zum 01.01.2002. Mit der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung vom 07.08.1997 wurden die Schmutzwassergebühr auf 1,02 €/m³ festgelegt.
Der Gemeinderat hat am 13.12.2022 – in Abänderung der Beschlussfassung vom 14.12.2021 – in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die neuen Gebühren, nach Vorlage der endgültigen Kalkulation, rückwirkend zum 01.01.2023 gelten sollen. Der Beschluss über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit Anpassung der Gebühren ist im Jahr 2023, rückwirkend zum 01.01.2023, vorgesehen.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass rückwirkend ab 01.01.2023 neben einer Einleitungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser die Erhebung einer gesonderten Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser von Grundstücken erforderlich sein kann. Die Erhebung einer einheitlichen Einleitungsgebühr nach dem bisher angewandten sogenannten „modifizierten Frischwassermaßstab“ kann vielleicht nicht mehr möglich sein. Gebührenmaßstab für eine künftige Niederschlagswassergebühr wäre die befestigte abflusswirksame Fläche, Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr wäre die Menge an Abwässer, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Aufgrund des Vertrauensschutzes der Gebührenzahler sind rückwirkende Gebührenerhöhungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung möglich. Die Gemeinde Stulln weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass es im Rahmen der Neukalkulation der Abwassergebühren zu rückwirkenden Gebührenerhöhungen ab dem 01.01.2023 kommen kann.