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Wassergebühren: Ankündigung einer Satzungsänderung

  • Bekanntmachung
  • Gemeinde Stulln

Gemeinde Stulln weist vorsorglich darauf hin, dass es im Rahmen der Neukalkulation der Wassergebühren zu rückwirkenden Gebührenerhöhungen ab dem 01.01.2022 kommen kann.

Der Gemeinderat hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die neuen Verbrauchs- und Grundgebühren, nach Vorlage der endgültigen Kalkulation, rückwirkend zum 01.01.2022 gelten sollen. Der Beschluss über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung mit Anpassung der Gebühren ist im Jahr 2022, rückwirkend zum 01.01.2022, vorgesehen. Näheres ist der Bekanntmachung unter "Dokumente" zu entnehmen.

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